Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kataloop GmbH
1. Präambel
Kataloop ist eine Kreativagentur aus Berlin, die die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung hochwertiger Webseiten mit Webflow mit grafischen Leistungen sowie der Produktion professioneller Foto- und Videoaufnahmen verbindet. Unsere exklusive Stock-Sammlung bietet darüber hinaus Medien für unterschiedlichste Nutzungszwecke an. Wenn auf Monatspreis-Basis beauftragt wird, erhalten unsere Kunden maximale Flexibilität bei der Durchführung dieser Dienstleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Kataloop und unseren Kunden und bilden die Grundlage für alle angebotenen Leistungen.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Kataloop GmbH (im Folgenden “Kataloop”) und ihren Kunden (im Folgenden “Kunde”). Kunden im Sinne dieser AGB können nur Unternehmer, juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Minderjährigen ist die Nutzung nicht gestattet. Die AGB gelten für den „Business“ und den „Business+“-Plan und finden auf sämtliche Dienstleistungen Anwendung, die Kataloop im Rahmen der Zusammenarbeit erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Kataloop hat ihnen ausdrücklich zugestimmt.
3. Vertragspartner
Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist:
Kataloop GmbH
Kuglerstraße 16
10439 Berlin
4. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung kreativer Dienstleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit auf Monatspreis-Basis. Der Vertrag ist als Dienstleistungsvertrag ausgestaltet, bei dem Kataloop sich zur Erbringung der vereinbarten kreativen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet, ohne dabei einen konkreten Erfolg zu schulden. Der Erfolg des Projekts hängt auch von der aktiven Mitwirkung des Kunden und ggf. weiterer Beteiligter des Kundenteams ab. Die aktuelle Liste der angebotenen Dienstleistungen ist unter den Umsetzungszeiten abrufbar und bildet die Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Kunde kann zwischen den Plänen „Business“ und „Business+“ wählen, die jeweils unterschiedliche Leistungsumfänge bieten. Zusätzlich ist der Plan „Maintenance“ als Downgrade verfügbar:
Business: Dieser Plan eignet sich für Kunden, die eine professionelle Webseite umsetzen oder ein Redesign durchführen möchten und für die nicht-exklusive Nutzungsrechte an individuell produzierten Fotos oder Videos ausreichend sind.
Business+: Dieser Plan bietet einen erweiterten Leistungsumfang, einschließlich höherer Kontingente für Hosting, Stock-Medien und Requisiten, zusätzlicher gestalterischer Aufgaben wie Logo-Design oder Druckmedien sowie exklusiver Nutzungsrechte an individuell produzierten Foto- und Videoinhalten.
Maintenance: Dieser Plan richtet sich an Bestandskunden, die mindestens einen Monat im Business oder Business+ Plan waren. Er ermöglicht kleinere Anpassungen und deckt weiterhin laufende Kosten und Ressourcen.
5. Leistungserbringung
Kataloop erbringt die vereinbarten Dienstleistungen entsprechend der definierten Umsetzungszeiten. Diese Umsetzungszeiten sind als Richtwerte zu verstehen und können im Rahmen des rechtlich Zulässigen angepasst werden, insbesondere bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder durch äußere Umstände bedingten Verzögerungen, wie etwa Verzögerungen, die durch das verspätete Bereitstellen von Materialien oder Feedback durch den Kunden entstehen. Der Kunde kann vor Beginn einer Aufgabe eine zeitliche Einschätzung von Kataloop anfordern, um die voraussichtliche Bearbeitungsdauer besser einzuplanen, insbesondere wenn unklar ist, ob es sich um eine komplexere Aufgabe handelt oder um eine Aufgabe, die dort nicht aufgeführt ist. Aufgaben werden über das Projektmanagement-Tool Trello übermittelt und dokumentiert. Kataloop ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, bleibt jedoch verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
6. Leistungsumfang der Monatspläne
6.1 Business Plan
6.1.1 Dienstleistungen und Aufgaben: Der Business-Plan deckt alle grundlegenden Dienstleistungen ab, welche bei den Umsetzungszeiten gelistet sind. Aufgaben mit „+“-Label sind in diesem Plan nicht enthalten.
6.1.2 Kontingent für die Stock-Medien von Kataloop: Der Business-Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 250 Euro für den Erwerb von Fotos und Videos aus der Kataloop Stock-Kollektion. Das Kontingent wird monatlich als 34 Tage gültiger Gutschein bereitgestellt, der beim Checkout für Stock-Medien genutzt werden kann. Nicht genutztes Kontingent verfällt nach Ablauf dieser 34 Tage.
6.1.3 Kontingent für Hosting, Ressourcen, Requisiten und externe Stockmedien: Der Business-Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 250 Euro für zusätzliche Kosten, die während der Zusammenarbeit entstehen. Das umfasst die Webflow-Gebühren für das Hosting Ihrer Webseite (falls diese in Kataloops Workspace liegen), die Nutzung externer Ressourcen wie beispielsweise Schriftlizenzen (falls diese von Kataloop vorgeschlagen wurden) oder spezifische Komponenten für Ihre Webseite, Requisiten für individuelle Foto- oder Videoshootings oder externe Stock-Medien. Ausgenommen sind Domain-Kosten, da Kataloop empfiehlt, dass der Kunde seine Domain selbst registriert und verwaltet.
6.1.4 Studioaufnahmen und Rechte an Medien: Im Business-Plan hat der Kunde die Möglichkeit, individuelle Foto- und Videoaufnahmen zu beauftragen, welche sich aus Arbeitszeit und Nutzungslizenz zusammensetzt. Der zeitliche Aufwand für die Erstellung dieser Medien wird über die definierten Umsetzungszeiten gedeckt. Im Business Plan sind einfache Nutzungsrechte ohne Pflicht der Namensnennung, inklusive „Unlimited/Resale“-Option für Social Media, Newsletter, Präsentationen, Webseiten und Apps inklusive (siehe Lizenzbedingungen § 5 (4): „Soziale Medien, Präsentationen, Newsletter“ und „Webseiten, Apps“). Weitere Nutzungsrechte kann der Kunde bei Bedarf über das in 6.1.2 definierte Kontingent erwerben. Auf Anfrage kann der Kunde zudem exklusive Nutzungsrechte erwerben. Ohne exklusive Rechte behält Kataloop das Recht, die Medien auch an Dritte zu lizenzieren. Markenspezifische Elemente wie Logos werden zu diesem Zweck entfernt. Exklusive Nutzungsrechte können wahlweise zeitlich befristet oder zeitlich unbeschränkt erworben werden. Eine exklusive Nutzungslizenz mit einer Laufzeit von zwei Jahren ist für 990 Euro (netto) je Medium oder Medienserie aus demselben konzeptionellen Zusammenhang erhältlich. Ein vollständiges Buyout für eine zeitlich unlimitierte, exklusive Nutzung ist für 2.990 Euro (netto) erhältlich. Exklusive Rechte erlauben die Nutzung in sämtlichen in den Lizenzbedingungen definierten Nutzungsarten.
6.1.5 Namensnennung auf der Webseite: Standardmäßig wird im Footer der vom Kunden in Auftrag gegebenen Webseite dezent „Realisiert von Kataloop“ (o.ä.) mit Link zur Kataloop-Webseite vermerkt. Auf Anfrage kann diese Info gelöscht werden.
6.1.6 Videocalls: Ein optionaler 60-minütiger Kickoff-Call sowie optionale Abstimmungs-Calls im Zwei-Wochen-Rhythmus sind enthalten. Die laufende Kommunikation erfolgt über das Projektmanagement-Tool Trello.
6.2 Business+ Plan
6.2.1 Dienstleistungen und Aufgaben: Der Business+ Plan deckt alle Dienstleistungen ab, welche bei den Umsetzungszeiten gelistet sind, auch die mit dem kleinen „+“-Label.
6.2.2 Kontingent für Stock-Medien: Der Business+ Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 750 Euro zur Nutzung der Kataloop Stock-Kollektion für Fotos und Videos. Dieses Kontingent wird dem Kunden als 34 Tage gültiger Gutschein bereitgestellt, der beim Checkout für Stock-Medien eingelöst werden kann. Nicht genutztes Kontingent verfällt nach Ablauf der 34 Tage.
6.2.3 Kontingent für Hosting, Ressourcen, Requisiten und externe Stockmedien: Der Business+ Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 750 Euro für zusätzliche Kosten, die während der Zusammenarbeit entstehen. Das umfasst die Webflow-Gebühren für das Hosting Ihrer Webseite (falls diese in Kataloops Workspace liegen), die Nutzung externer Ressourcen wie beispielsweise Schriftlizenzen (falls diese von Kataloop vorgeschlagen wurden) oder spezifische Komponenten für Ihre Webseite, Requisiten für individuelle Foto- oder Videoshootings oder externe Stock-Medien. Ausgenommen sind Domain-Kosten, da Kataloop empfiehlt, dass der Kunde seine Domain selbst registriert und verwaltet.
6.2.4 Exklusive Nutzungslizenz für Studioaufnahmen: Im Rahmen des Business+ Plans räumt Kataloop dem Kunden ein weltweites, zeitlich auf zwei Jahre beschränktes ausschließliches Nutzungsrecht an den innerhalb der Zusammenarbeit erstellten Fotografien und Videos ein. Dieses Recht umfasst das Vervielfältigen und öffentliche Zugänglichmachen der Medien gemäß den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts (§ 31 UrhG). Der Kunde ist berechtigt, die Medien uneingeschränkt kommerziell zu verwenden, einschließlich der Nutzung in Social Media, auf Webseiten, in Apps, im Internet, in Kampagnen, Werbung, Fernsehen, Broadcast, TV sowie innerhalb von Druckprodukten. Die Nutzung der Medien ist dabei für die Dauer von zwei Jahren uneingeschränkt und weltweit gestattet. Kataloop verzichtet auf die Urhebernennung bei der Nutzung, sodass der Kunde die Medien ohne Hinweis auf Kataloop verwenden kann.
Der Kunde erhält ferner die Resale-Option: Dieses erweiterte Recht erlaubt ihm, die Medien innerhalb weiterverkäuflicher Inhalte zu verwenden, wobei die Medien als eigenständiges Produkt nicht vertrieben werden dürfen; sie müssen Teil eines anderen Produktes sein. Die zweijährige Frist für das exklusive Nutzungsrecht beginnt mit der Zusendung der Medien, unabhängig davon, ob im Anschluss noch eine weitere Bearbeitung durch Kataloop erfolgt. Nach Ablauf der zweijährigen Exklusivlizenz hat der Kunde die Möglichkeit, das Nutzungsrecht gegen eine Gebühr zu verlängern oder ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht (“Buyout”) zu erwerben. Die Verlängerung der exklusiven Rechte um jeweils zwei Jahre ist für 990 Euro (zzgl. 7% MwSt.) je Medium oder Medienserie möglich, während ein vollständiges Buyout für eine einmalige Zahlung von 2.990 Euro (zzgl. 7% MwSt.) pro Medium oder Medienserie erworben werden kann.
Solange der Kunde eine laufende Exklusivlizenz besitzt, vergibt Kataloop keine weiteren Lizenzen an den betreffenden Medien. Enthalten die Medien markenspezifische Elemente wie Logos des Kunden, werden diese nach Ablauf der Exklusivlizenz aus den Medien entfernt. Anschließend ist Kataloop berechtigt, die bereinigten Medien weiter zu lizenzieren.
6.2.5 Namensnennung auf der Webseite: Standardmäßig wird im Footer der vom Kunden in Auftrag gegebenen Webseite dezent „Realisiert von Kataloop“ (o.ä.) mit Link zur Kataloop-Webseite vermerkt. Auf Anfrage kann diese Info gelöscht werden.
6.2.6 Videocalls: Ein optionaler Kickoff-Call sowie optionale wöchentliche Abstimmungs-Calls mit einer Dauer von jeweils bis zu 60 Minuten sind enthalten. Die laufende Kommunikation erfolgt über das Projektmanagement-Tool Trello.
6.3 Maintenance Plan
6.3.1 Dienstleistungen und Aufgaben: Der Maintenance Plan deckt ein Kontingent von 3 Arbeitstagen laut Umsetzungszeiten ab für reduzierte aber fortlaufende Anpassungen.
6.3.2 Kontingent für Stock-Medien: Der Maintenance Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 100 Euro zur Nutzung der Kataloop Stock-Kollektion für Fotos und Videos. Dieses Kontingent wird dem Kunden als 34 Tage gültiger Gutschein bereitgestellt, der beim Checkout für Stock-Medien eingelöst werden kann. Nicht genutztes Kontingent verfällt nach Ablauf der 34 Tage.
6.3.3 Kontingent für Hosting, Ressourcen, Requisiten und externe Stockmedien: Der Maintenance Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 100 Euro für zusätzliche Kosten, die während der Zusammenarbeit entstehen. Das umfasst die Webflow-Gebühren für das Hosting Ihrer Webseite (falls diese in Kataloops Workspace liegen), die Nutzung externer Ressourcen wie beispielsweise Schriftlizenzen (falls diese von Kataloop vorgeschlagen wurden) oder spezifische Komponenten für Ihre Webseite, Requisiten für individuelle Foto- oder Videoshootings oder externe Stock-Medien. Ausgenommen sind Domain-Kosten, da Kataloop empfiehlt, dass der Kunde seine Domain selbst registriert und verwaltet.
6.3.4 Studioaufnahmen und Rechte an Medien: Die Regelungen gemäß Ziffer 6.1.4 gelten entsprechend, wobei Verweise auf Ziffer 6.1.2 als Verweise auf Ziffer 6.3.2 zu verstehen sind.
6.3.5 Kommunikation: Die laufende Kommunikation erfolgt über das Projektmanagement-Tool Trello.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus und richtet sich nach dem gewählten Plan. Etwaige Zusatzkosten, etwa für exklusive Nutzungslizenzen oder bei Überschreitung der enthaltenen Kontingente, werden gesondert berechnet.
Alle Zahlungen werden sicher über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Kunde kann aus verschiedenen Zahlungsmethoden wählen, darunter Apple Pay, Google Pay, PayPal, Link, Giropay sowie gängige Kredit- und Debitkarten wie Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club und weitere.
8. Pflichten des Kunden
Der Erfolg der Dienstleistungen hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Die folgenden Punkte sind durch den Kunden zu erfüllen, um eine reibungslose Erbringung der Leistungen zu gewährleisten:
8.1 Aufgabenverwaltung: Der Kunde verpflichtet sich, die Aufgaben eigenständig im Kanban-Board (Trello) zu erstellen und kontinuierlich zu pflegen. Kataloop übernimmt nur die im Kanban-Board hinterlegten Aufgaben zur Bearbeitung.
8.2 Offene Aufgaben: Sollten keine offenen Aufgaben im Kanban-Board existieren, ist Kataloop nicht verpflichtet, weitere Dienstleistungen zu erbringen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.
8.3 Feedback: Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßiges Feedback zu geben, um den Fortschritt der Dienstleistungen zu unterstützen. Bei Verzögerungen durch ausbleibendes Feedback übernimmt Kataloop keine Haftung für die zeitliche Verzögerung.
8.4 Bereitstellung von Materialien: Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Texte, die für die Ausführung der Aufgaben erforderlich sind. Verzögerungen bei der Bereitstellung dieser Texte können die termingerechte Ausführung der Dienstleistung beeinträchtigen. Dies gilt entsprechend auch für Grafiken und sonstige Medien, sofern diese nicht von Kataloop selbst erstellt werden.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden, wobei die Kündigung zum Ende des laufenden Monatszyklus wirksam wird. Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Monat werden im Falle einer ordentlichen Kündigung nicht erstattet. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über das Portal des Zahlungsdienstleisters Stripe. Der Zugang erfolgt über die E-Mail-Adresse, mit der das Abonnement bei Kataloop abgeschlossen wurde.
10. Pausierung des Vertrages
Der Kunde hat die Möglichkeit, das Abonnement jederzeit zu pausieren. Eine Pausierung wird frühestens zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats wirksam und muss mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Pausenbeginn beantragt werden. Während der Pausierung werden keine Gebühren erhoben, und Kataloop stellt keine Dienstleistungen bereit. Der Vertrag bleibt jedoch bestehen und wird automatisch wieder aufgenommen, sobald der Kunde die Pausierung beendet. Die Pausierung erfolgt ebenfalls über das Portal des Zahlungsdienstleisters Stripe.
10. Haftung und Gewährleistung
Kataloop haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kataloop nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Kataloop verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin. Diese AGB verdeutlichen die Mitwirkungspflichten des Kunden und die Natur des Dienstleistungsvertrags, sodass Kataloop nicht für den Projekterfolg haftet, sondern nur die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen und Gewissen erbringt.
Stand: 23.12.2025

