Lizenzbedingungen der Kataloop GmbH
Kuglerstr. 16, 10439 Berlin, Deutschland
E-Mail: hello@kataloop.com
Vertragspartner und Verwender dieser Lizenzbedingungen ist die Kataloop GmbH (im Folgenden: Kataloop)
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Kataloop und Ihnen in Bezug auf den Verkauf von Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Fotos und Videos gelten ausschließlich die nachfolgenden Lizenzbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen von Ihnen erkennt Kataloop nicht an, es sei denn, Kataloop hat ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Erwerb von Lizenzen an den unter https://kataloop.com/stockfotos-videos abrufbaren Stockfotos und Stockvideos („Stock-Medien“) durch Sie als Kunde. Zur Nutzung des jeweiligen Stock-Mediums erhalten Sie nach Abschluss des Kaufs im Online-Marktplatz die entsprechenden Download-Links per E-Mail.
Stockfotos werden sowohl als JPG in voller Auflösung als auch als komprimiertes JPG bereitgestellt. Bei der komprimierten Version hat die längere Seite des Bildes eine Auflösung von 2400 Pixeln, während die kürzere Seite proportional angepasst wird. Bei Bildern, deren längere Seite weniger als 2400 Pixeln beträgt, wie beispielsweise einige analoge Fotografien, wird die Auflösung beibehalten und lediglich die Qualität des Bildes komprimiert.
Stockvideos werden sowohl als MP4 in voller Auflösung als auch als komprimiertes MP4 bereitgestellt. Bei der komprimierten Version hat die längere Seite des Videos eine Auflösung von 1600 Pixeln, während die kürzere Seite proportional angepasst wird.
§ 3 Nutzungsberechtigung
(1) Kunden im Sinne dieser Lizenzbedingungen können nur Unternehmer, juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Minderjährigen ist die Nutzung nicht gestattet.
(2) Unternehmer im Sinne der Lizenzbedingungen ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Stock-Medien im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Auf der jeweiligen Unterseite des Stock-Mediums haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lizenzen in den Warenkorb zu legen. Mit Anklicken des Buttons „Zahlen“ senden Sie Ihre Bestelldaten ab und erklären sich verbindlich gegenüber Kataloop, die zuvor ausgewählte/n Lizenz/en an den Stock-Medium oder Stock-Medien erwerben zu wollen (Angebot).
(2) Ihr Angebot nehmen wir mit Eingang Ihrer Bestellung bei uns automatisch an. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung, in der die Details Ihrer Bestellung erneut aufgeführt sind und in der Sie die Download-Links zu Ihrer Bestellung finden, welche 14 Tage lang gültig sind. Der Text Ihrer Bestellung wird von uns gespeichert, falls nicht anders im Angebot definiert. Dieser Text ist online nicht abrufbar, kann von Kataloop auf Antrag jedoch herausgegeben werden. Als Vertragssprachen stehen Ihnen Deutsch und Englisch zur Verfügung.
§ 5 Lizenzeinräumung
(1) Kataloop räumt Ihnen das weltweite, zeitlich unbefristete Recht (und damit auf die Schutzdauer des Urheberrechtes beschränkte Recht) ein, das jeweilige Stock-Medium im Rahmen der von Ihnen ausgewählten Lizenz zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
(2) Sie sind berechtigt, die Datei mit einer weiteren Person zu teilen. Diese Person kann ein Mitarbeitender innerhalb Ihrer Organisation, der Endkunde, für den die Lizenz erworben wurde, oder eine andere direkt beteiligte Person sein. Es ist Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass diese Person über die Einschränkungen der Weitergabe informiert wird und diese einhält. Die Ablage der Datei auf gemeinsamen Speichersystemen, die für die interne Verteilung gedacht sind, wie internen Servern, Cloud-Speichern, Datenbanken oder digitalen Asset-Management-Systemen (DAMs), ist untersagt, wenn diese Systeme mehreren Personen Zugriff gewähren. Diese Einschränkung stellt sicher, dass die Datei nur von Ihnen und der autorisierten weiteren Person genutzt wird. Die Weitergabe der Datei an zusätzliche Mitarbeitende, Dienstleister oder Partner ist nicht gestattet, es sei denn, Sie erwerben eine Enterprise-Lizenz. Speicherungen, die zur Umsetzung der erlaubten Lizenznutzung erforderlich sind, wie etwa das Ablegen der Datei auf einem Webseiten-Server zur öffentlichen Darstellung auf einer Webseite, sind gestattet.
(3) Im Rahmen der jeweiligen Bestellung auf dem Online-Marktplatz können Sie im Hinblick auf den Umfang der Rechteeinräumung darüber hinaus auswählen:
in welchen Medien das Stock-Medium genutzt werden soll;
welche Reichweite das Projekt hat, in welches das Stock-Medium eingesetzt werden soll;
ob es sich um eine redaktionelle oder kommerzielle Nutzung handelt;
ob das Stock-Medium einem Team zugänglich gemacht werden soll;
ob man die Namensnennung des Urhebers gewährleisten kann oder nicht;
ob die Rechte übertragbar und unterlizenzierbar sind.
(4) Dabei definieren sich die auf dem Online-Marktplatz verwendeten Begriffe wie folgt:
Redaktionell:
Inhalte, die als „nur zur redaktionellen Verwendung“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht für kommerzielle, verkaufsfördernde, Advertorial-, Sponsoring-, Werbe-, Glücksspiel-/Wetten- oder Merchandisingzwecke genutzt werden. Diese Art von Inhalten verfügt über keine Model- oder Eigentumsfreigaben und ist hauptsächlich für redaktionelle Zwecke vorgesehen. Dazu zählen beschreibende Anwendungen wie Nachrichtenberichterstattung, die Besprechung aktueller Ereignisse oder anderer Themen von allgemeinem Interesse, beispielsweise in Blogs, Lehrbüchern sowie Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln.
Kommerziell:
Eine kommerzielle Nutzung umfasst jede Verwendung des Stock-Mediums, die direkt oder indirekt auf finanzielle Gewinne abzielt oder den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unterstützt. Dies schließt die Verwendung in Werbung, Marketingmaterialien, Firmenwebsites, sozialen Medien, Broschüren, Präsentationen, Verkaufsförderungen, Verpackungen, Produktdesigns und andere geschäftliche Zwecke ein. Kataloop stellt sicher, dass für die kommerzielle Nutzung alle erforderlichen Model- und Eigentumsfreigaben (Releases) vorliegen. Weitere Informationen zu den Releases hierzu finden Sie in den Detailangaben des jeweiligen Stock-Mediums.
Soziale Medien, Präsentationen, Newsletter:
Nutzungsbereich: Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt eine beliebig häufige Nutzung in Sozialen Medien, Präsentationen und Newslettern/E-Mail-Marketing für den im Checkout genannten Endkunden. Die Sozialen Medien schließen auch Plattformen für Video-/Content-Sharing und Messaging ein. Einige Beispiele sind: Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Vimeo, X, Snapchat, Pinterest, WhatsApp, Telegram, Xing, Reddit, Threads und ähnliche Netzwerke. Präsentationen schließen jegliche Formen des Präsentierens ein, wie webbasiertes Präsentieren, den Versand von Präsentationen per E-Mail oder analoges Präsentieren. Newsletter umfassen den Versand von Inhalten per E-Mail an eine bestimmte Zielgruppe (E-Mail-Marketing). Die Nutzung innerhalb von (vorbereitenden) Tools ist immer inbegriffen, beispielsweise Canva, Figma, Photoshop, PowerPoint, Zoho Show etc. Social-Media-Kampagnen und das Bewerben von Beiträgen sind ausgeschlossen.
Standard vs. Unlimitiert: Als Standard-Lizenz gilt für die Sozialen Medien eine maximale Reichweite von 100.000 Followern/Abonnenten/Mitgliedern je Kanal (zum Zeitpunkt des Kaufes), eine Empfänger-Liste von maximal 100.000 Personen bei Newslettern/E-Mail-Marketing (zum Zeitpunkt des Kaufes), oder eine zu erwartende Reichweite von maximal 100.000 Personen der nächsten 3 Monate bei Präsentationen (ab Zeitpunkt des Kaufes). Es wird kein Upgrade notwendig, auch wenn die Medien erst zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden und die Reichweite zwischenzeitlich gestiegen ist.
Falls Sie die 100.000-Limitierung aufheben möchten, aktivieren Sie beim Kauf die „Unlimitiert und Resale“-Option.
Namensnennung: Sofern die Option „Verzicht der Namensnennung“ beim Kauf nicht aktiviert wurde, kann die Namensnennung am Ende der Beschreibung eines Beitrages zum Beispiel mit “Foto/Video: Kataloop.com”, oder direkt im Bild/Video oder der Story: “kataloop.com” genannt werden. In Instagram kann auch die Urheberin direkt verlinkt werden: “@lydiadietsch”.
Webseiten, Apps:
Nutzungsbereich: Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt eine beliebig häufige Nutzung in Webseiten, Web-Applikationen und mobilen Apps, die das Unternehmen des im Checkout angegebenen Endkunden repräsentieren. Nutzungsbereiche sind z.B. Blogs, Online-Shops, Landingpages, One-Pager, Web-Apps und native Apps. Die Nutzung innerhalb von (vorbereitenden) Tools ist immer inbegriffen, beispielsweise App-/Webdesigns in Canva, Figma, Photoshop oder App-/Webumsetzung in Webflow.
Standard vs. Unlimitiert & Resale: Als Standard-Lizenz gilt die maximale Anzahl von 100.000 Nutzern pro Monat je Webseite (Hauptdomain, z.B. example.com) oder je App pro App-Store. Maßgeblich ist die durchschnittliche Nutzerzahl der letzten 3 Monate vor dem Kauf. Es wird niemals ein Upgrade notwendig sein, auch wenn Sie das Bild erst später (oder später erneut) nutzen und die Nutzerzahlen gestiegen sind.
Falls Sie die Limitierung der 100.000 Nutzer aufheben möchten, aktivieren Sie die „Unlimitiert und Resale“-Option. Sie erlaubt zudem die Nutzung innerhalb von weiterverkäuflichen Webseiten und Apps, wie beispielsweise Templates, Designs, Framework-Bundles oder White-Label SaaS. Sie erlaubt die Weitergabe und Nutzung durch Dritte in deren eigenen Namen, die nicht der ursprüngliche Endkunde sind, unabhängig von einer kostenpflichtigen oder kostenlosen Weitergabe.
Namensnennung: Sofern die Option „Verzicht der Namensnennung“ beim Kauf nicht aktiviert wurde, sollte „kataloop.com“ oder „Kataloop“ (inklusive Link) entweder als Bildunterschrift direkt am Bild oder Video, oder gut lesbar auf dem Bild oder Video selbst, oder im Impressum der Website oder App platziert werden.
Druck:
Nutzungsbereich: Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt die Nutzung innerhalb von jeglicher Art gedruckter Medien für den im Checkout genannten Endkunden. Nutzungsbereiche sind z.B. Flyer, Broschüren, Kataloge, Produktblätter, Visitenkarten, Zeitungen, T-Shirts uvm. Die Nutzung innerhalb von vorbereitenden Tools und Formaten ist immer inbegriffen, beispielsweise InDesign oder in Druck-PDFs. Druck-Kampagnen sind ausgeschlossen.
Standard vs. Unlimitiert & Resale: Als Standard-Lizenz gilt eine maximale Druckauflage von 100.000 Exemplaren. Dabei ist es unerheblich, wie häufig das Bild innerhalb eines einzelnen Druckprodukts platziert wird. Auch verschiedene Druckprodukte dürfen kombiniert werden. So sind beispielsweise 50.000 Magazine mit doppelter Platzierung sowie zusätzlich 50.000 Plakate zulässig, unabhängig vom Zeitpunkt des Drucks, auch im Falle von Nachdrucken. Ist die maximale Auflage erreicht, wird eine neue Lizenz benötigt.Zusätzlich gilt in der Standard-Lizenz bei Platzierungen auf einer Vorderseite eine maximale Größe von 30 Zentimetern je Seite. Als Vorderseite gilt unter anderem das Cover einer Broschüre, ebenso wie Produkte ohne Innenteil, etwa Tassen oder T-Shirts. Bei Platzierungen im Innenteil besteht keine Größenbeschränkung.
Die „Unlimitiert und Resale“-Option hebt die 100.000-Limitierung auf und ermöglicht von Beginn an unlimitierte Druckauflagen sowie die Aufhebung sämtlicher Größenbeschränkungen für Platzierungen, ohne dass jemals eine neue Lizenz erforderlich wird. Diese Option erlaubt zudem die Nutzung des Fotos für Druckprodukte, die weiterverkauft werden, wie zum Beispiel kostenpflichtige Bücher, Magazine oder Merchandise-Artikel. In diesem Fall darf das Foto jedoch nicht alleinstehend verwendet werden, sondern muss Teil eines anderen Produktes sein. Reine Fotodrucke oder Fine-Art-Prints, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, sind damit ausgeschlossen. Ein Produkt gilt bereits dann als „Teil eines anderen Produktes“, wenn es eine zusätzliche Funktion erfüllt, wie beispielsweise Puzzles, Tassen, T-Shirts oder Postkarten. Die Verwendung innerhalb von Druck-Templates, die von Dritten für deren Zwecke verwendet werden können, ist ausschließlich durch die Resale-Option abgedeckt.
Namensnennung: Sofern die Option „Verzicht der Namensnennung“ beim Kauf nicht aktiviert wurde, sollte „kataloop.com“ (oder verständlicher: “Foto: kataloop.com”) entweder als Bildunterschrift direkt am Bild, oder gut lesbar auf dem Bild selbst, oder im Impressum des Druckproduktes platziert werden.
Kampagnen:
Nutzungsbereich: Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt die Nutzung in jeglicher Art von Kampagnen, wie Social-Media-Kampagnen, Digital-out-of-Home-Werbung, Fernsehwerbung, Content-Marketing, Display-Werbung, Suchmaschinenwerbung und Druck-Kampagnen.
Standard vs. Unlimitiert: Als Standard-Lizenz gilt ein maximales Budget von 100.000 Euro: Bei Social-Media-Kampagnen umfasst das die Kosten für das Bewerben von Beiträgen oder Anzeigen. Bei Display- und Suchmaschinenwerbung zählen die dafür eingesetzten Werbeausgaben. Bei Digital-out-of-Home-Werbung ist das gebuchte Schalt- oder Platzierungsbudget maßgeblich. Bei Fernsehwerbung gilt das Budget für die Ausstrahlung der Spots. Bei Content-Marketing bezieht sich das Budget auf die Kosten der Verbreitung der Inhalte. Bei Druck-Kampagnen ist das für die Kampagnenmaßnahme eingesetzte Budget maßgeblich, etwa für die Platzierung oder Verteilung der Druckprodukte, nicht jedoch die reine Druckauflage selbst. Es können auch verschiedene Arten von Kampagnen kombiniert werden, dann zählt das summierte Budget für all diese Marketingaktivitäten. Sollten Sie das Budget verbraucht haben, benötigen Sie eine neue Lizenz.
Die „Unlimitiert und Resale“-Option hebt die Limitierung des Budgets von 100.000 Euro auf und ermöglicht von Beginn an eine unbegrenzte Nutzung der Medien im Rahmen von Kampagnen, unabhängig vom eingesetzten Budget, ohne dass jemals eine neue Lizenz erforderlich wird.
Namensnennung: Sofern die Option „Verzicht der Namensnennung“ beim Kauf nicht aktiviert wurde, sollte „kataloop.com“ (oder verständlicher: “Foto/Video: kataloop.com”) entweder als Bildunterschrift direkt am Bild, oder gut lesbar auf dem Bild selbst, oder an sonstiger Stelle in der Kampagne platziert werden.
Abgrenzung zur Druck- und Social-Media-Nutzung: Als Kampagne gilt eine werbliche Maßnahme mit meist zeitlich begrenztem Charakter. Sollten Sie ein Foto ausschließlich in einer Social-Media-Kampagne verwenden, dann benötigen Sie keine Social-Media- sondern eine Kampagnen-Lizenz. Sollten Sie ein Bild sowohl als normalen Beitrag publizieren, als auch zusätzlich mit Budget bewerben wollen, benötigen Sie sowohl eine Social-Media- als auch eine Kampagnen-Lizenz. Eine Druck-Lizenz wird nicht benötigt, wenn sie beispielsweise Plakate nur zum Zwecke der Kampagne drucken lassen.
TV, Streaming:
Nutzungsbereich: Diese einfache, weltweit nutzbare Lizenz erlaubt die Nutzung der Medien in Fernseh- und Streaming-Umfeldern für den im Checkout genannten Endkunden. Die Nutzung umfasst sowohl lineare als auch nicht-lineare, digitale und abrufbasierte Ausspielungen. Fernseh- und Streaming-Umfelder schließen unter anderem folgende Nutzungsarten ein: klassisches lineares Fernsehen, Addressable TV, Connected TV (CTV), Over-the-Top-Streaming (OTT), Mediatheken, Video-on-Demand-Plattformen, Live-Streams sowie digitale Kinoausstrahlungen. Beispiele für Plattformen und Umfelder sind öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender, Smart-TV-Plattformen, Mediatheken, Streaming-Dienste und vergleichbare Angebote. Die Nutzung innerhalb von (vorbereitenden) Tools ist immer inbegriffen, beispielsweise Schnitt- und Postproduktionssoftware oder Authoring-Tools für TV- und Streaming-Ausspielungen. Kampagnenbasierte Nutzungen mit Werbebudget sowie zeitlich begrenzte Werbemaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Lizenz und erfordern eine separate Kampagnen-Lizenz.
Standard vs. Unlimitiert: Als Standard-Lizenz gilt ein maximales Produktionsbudget von 100.000 Euro für die jeweilige audiovisuelle Gesamtproduktion, in der die Medien eingesetzt werden. Maßgeblich ist das Produktionsbudget der konkreten Film-, Serien-, Dokumentations- oder vergleichbaren Streaming-Produktion zum Zeitpunkt der Nutzung. Das Produktionsbudget umfasst sämtliche Kosten der inhaltlichen Herstellung des audiovisuellen Werkes, einschließlich Dreh-, Postproduktion und technischer Umsetzung. Nicht maßgeblich sind spätere Erlöse, Abrufzahlen, Zuschauerzahlen oder der wirtschaftliche Erfolg der Produktion.
Die „Unlimitiert und Resale“-Option hebt diese Budget-Begrenzung vollständig auf und ermöglicht von Beginn an eine unbegrenzte Nutzung der Medien in Fernseh- und Streaming-Umfeldern, unabhängig von der Höhe des Produktions-Budgets, ohne dass jemals eine weitere Lizenz erforderlich wird.
Namensnennung: Sofern die Option „Verzicht der Namensnennung“ beim Kauf nicht aktiviert wurde, sollte „kataloop.com“ (oder verständlicher: “Foto/Video: kataloop.com”) entweder gut lesbar im Bild oder Video selbst oder an geeigneter Stelle innerhalb der Ausstrahlung oder des begleitenden Umfelds platziert werden.
Enterprise-Lizenz:
Die Enterprise-Lizenz hebt die Beschränkungen aus §5 (2) auf und ermöglicht eine umfassende, organisationsweite Nutzung der Datei. Sie erlaubt es, die Datei uneingeschränkt innerhalb der Organisation und mit relevanten externen Beteiligten zu teilen, zu speichern und zu nutzen. Die Nutzung der Datei ist für alle Mitarbeitenden innerhalb der Organisation gestattet, unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Mehrere Personen dürfen die Datei gleichzeitig bearbeiten, speichern und nutzen. Darüber hinaus dürfen Dateien auf internen Servern, Cloud-Speichersystemen, Datenbanken oder digitalen Asset-Management-Systemen (DAMs) abgelegt und organisationsweit freigegeben werden, sodass alle berechtigten Mitarbeitenden oder Abteilungen darauf zugreifen können. Es besteht keine Beschränkung auf bestimmte Personen oder Abteilungen. Die Lizenz erlaubt zudem die Weitergabe der Datei an externe Dienstleister, Subunternehmer oder Partner, sofern diese im Auftrag des Lizenznehmers tätig sind. Beispiele hierfür sind Agenturen, Druckereien oder Entwickler. Diese externen Parteien dürfen die Datei jedoch ausschließlich für die Zwecke des Lizenznehmers verwenden; eine Nutzung für eigene Projekte oder Dritte ist nicht gestattet. Innerhalb der Organisation darf die Datei auch in Tochtergesellschaften, Marken oder Unternehmensbereichen genutzt werden, die Teil der lizenzierten Organisation sind. Zusätzlich ist die Ablage der Datei zu Sicherungszwecken auf internen Backups oder Archivspeichern erlaubt, um eine langfristige Verfügbarkeit sicherzustellen.
(5) Exklusive Lizenz: Bitte kontaktieren Sie Kataloop über hello@kataloop.com und erläutern Sie Ihr vorgesehenes Anwendungsgebiet für das Stock-Medium, welches Sie exklusiv lizenzieren möchten. Kataloop wird Ihnen dann ein individuelles Angebot zukommen lassen. Auch wenn Sie eine ausschließliche Lizenz zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Stock-Mediums erwerben, bleibt es der Urheberin des Stock-Mediums gestattet, das Stock-Medium auf anderen Websites/Social-Media zu präsentieren, um darzustellen, welche Stock-Medien sie gestaltet hat (Portfolio-Zwecke). Bei den Websites handelt es sich dabei nicht um Websites, die das Stock-Medium zum Verkauf anbieten oder sonst kommerziell und/oder werblich nutzen.
§ 6 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Die im Online-Marktplatz angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer wird erst im letzten Schritt des Bestellprozesses angezeigt und deren Ausweisung hängt von dem Land ab, aus welchem Sie das Stock-Medium bestellen, sowie der Angabe Ihrer Steuernummer.
(2) Die Zahlung erfolgt mit der bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweise und ist bei Vertragsschluss fällig.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Kataloop anerkannt sind. Zur Aufrechnung sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
(2) Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung, Mängelrügepflicht
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Sie sind verpflichtet, die Stock-Medien nach der Übermittlung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und Kataloop etwaige Mängel an den Stock-Medien unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Einschränkung der Gewährleistung für Inhalte, die als „nur zur redaktionellen Nutzung“ oder „editorial“ gekennzeichnet sind: Inhalte mit dieser Kennzeichnung garantieren zwar, dass sie keine Rechte des Urhebers oder Schöpfers verletzen, doch Kataloop übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Verwendung von Namen, Personen, Marken, Logos, Designs, Kunstwerken oder Gebäuden, die in diesen Inhalten dargestellt oder enthalten sind. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu prüfen, ob für Ihre beabsichtigte Nutzung solcher Inhalte Freigaben erforderlich sind, und diese gegebenenfalls selbst einzuholen. Bitte beachten Sie, dass für als „nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichnete Inhalte grundsätzlich keine Freigaben vorliegen. Weiterhin müssen Sie berücksichtigen, dass in einigen Ländern rechtliche Regelungen bestehen, die die kommerzielle Nutzung von Bildern, Personen oder Eigentum ohne Freigabe einschränken können.
Haftungsausschluss für Metadaten und Beschreibungen: Obwohl Kataloop sich bemüht, die Inhalte mit korrekten Stichworten, Bildunterschriften und Kategorien zu versehen, wird keine Garantie dafür übernommen, dass diese Angaben fehlerfrei oder vollständig sind.
§ 9 Haftung
(1) Kataloop haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von Kataloop oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Kataloop oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Kataloop haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch Kataloop oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von Kataloop im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Alle Regelungen zum Schutz der Daten finden sich unter https://kataloop.com/datenschutz.
§ 11 Referenzen
Sie gestatten Kataloop, dass Kataloop Sie bzw. (falls Sie eine Agentur sind) Ihre Kunden auf der Internetseite von Kataloop nennen darf sowie die jeweiligen Logos dort verwendet werden dürfen. Wenn Sie als Agentur für einen Endkunden tätig werden, werden Sie die entsprechende Erlaubnis von Ihrem Endkunden einholen. Sollte Ihr Endkunde eine solche Zustimmung nicht erteilen, sind Sie verpflichtet, uns darauf hinzuweisen. Wir werden dann die Nennung des Endkunden und die Verwendung seines Logos unterlassen. Dies gilt auch, wenn Sie als Kunde selbst mit Ihrer Nennung nicht einverstanden sind.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in dieser Vertragsurkunde nebst den in Bezug genommenen Dokumenten enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht.
(2) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
(3) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
Stand: 22.12.2025

