Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kataloop GmbH für Festpreis-Webseiten

§ 1 Präambel

Kataloop ist eine Kreativagentur aus Berlin, die hochwertige Webseiten mit Webflow konzipiert, gestaltet und umsetzt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit für die Festpreis-Pakete „Essential Website“, „Business Website“ und „Premium Website“ sowie individuelle Angebote oberhalb dieser Pakete („Enterprise Website“).

Anders als bei den Monatspreis-Plänen handelt es sich bei den Festpreis-Paketen um eine Werkleistung mit einem klar definierten Ziel: die Erstellung einer Webseite im vereinbarten Umfang. Diese AGB regeln den Leistungsumfang der Pakete, den Projektablauf sowie die Pflichten von Kataloop und des Kunden.

Für die Monatspreis-Pläne gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Monatspreis-Zusammenarbeit. Für den Erwerb von Stock-Medien gelten ergänzend die Lizenzbedingungen.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Festpreis-Webseiten zwischen der Kataloop GmbH (im Folgenden „Kataloop“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).

(2) Kunden im Sinne dieser AGB können nur Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Minderjährigen ist die Nutzung nicht gestattet.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Kataloop hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 3 Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist:

Kataloop GmbH
Kuglerstraße 16
10439 Berlin
E-Mail: hello@kataloop.com

vertreten durch die Geschäftsführerin Lydia Dietsch.

§ 4 Vertragsgegenstand und Vertragstyp

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Gestaltung und Webflow-Entwicklung einer Webseite im Umfang des vom Kunden gewählten Pakets (§ 5). Der Vertrag ist als Werkvertrag (§ 631 BGB) ausgestaltet: Kataloop schuldet die Herstellung des vereinbarten Werks im definierten Leistungsumfang.

(2) Nicht geschuldet ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Webseite, insbesondere keine bestimmten Besucher-, Reichweiten-, Conversion- oder Suchmaschinen-Rankings. Solche Ergebnisse hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Kataloop liegen.

(3) Der Projekterfolg setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus (§ 8). Verzögerungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zulasten des Kunden.

(4) Kataloop ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 5 Leistungspakete

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Paket. Eine „Seite“ im Sinne dieser AGB ist eine eigenständige, individuell gestaltete Seite mit eigener Struktur (z. B. Startseite, Leistungen, Über uns). Rechtliche Seiten (Impressum, Datenschutz und ggf. AGB) sind reine Textseiten; sie werden, sofern gewünscht, entwickelt, aber nicht eigens gestaltet, und zählen nicht auf das Seitenkontingent.

In allen Paketen enthalten sind: rechtliche Seiten (Textseiten), das Webflow CMS (§ 11), Fotos und Videos aus der Kataloop-Stock-Sammlung sowie Streamline-Icons und -Illustrationen (§ 12), dezentes Motion Design und KI-Komponenten niedriger und mittlerer Komplexität (§ 13), die SEO-Grundstruktur (§ 13), ein Kickoff-Call (§ 16) sowie die Wahl, Texte selbst zu liefern oder erstellen zu lassen (§ 10). Gebuchte Seiten können nach § 5.5 gegen zusätzliche Sprachen oder eine KI-Komponente hoher Komplexität getauscht werden.

§ 5.1 Essential Website (3.990 € netto)

  • Bis zu 3 individuell gestaltete Seiten zzgl. rechtlicher Seiten.

  • 6 Korrekturrunden (Pool, siehe § 9).

  • Umsetzungszeit: 5 Wochen (siehe § 6).

  • SEO-Grundstruktur für Sichtbarkeit in KI-Modellen und Suchmaschinen (siehe § 13).

  • 15 Stock-Lizenzen aus der Kataloop-Sammlung (siehe § 12.1).

  • Weitere Sprachen über den Seitentausch nach § 5.5.

  • Kickoff-Call (siehe § 16).

§ 5.2 Business Website (7.990 € netto)

  • Bis zu 6 individuell gestaltete Seiten zzgl. rechtlicher Seiten.

  • 12 Korrekturrunden (Pool, siehe § 9).

  • Umsetzungszeit: 5 Wochen (siehe § 6).

  • Erweiterte SEO-Struktur für Sichtbarkeit in KI-Modellen und Suchmaschinen, inklusive strukturierter Daten (siehe § 13).

  • 30 Stock-Lizenzen aus der Kataloop-Sammlung (siehe § 12.1).

  • Weitere Sprachen über den Seitentausch nach § 5.5.

  • Digitale Calls nach Bedarf, max. 1 pro Woche (siehe § 16).

§ 5.3 Premium Website (10.990 € netto)

  • Bis zu 9 individuell gestaltete Seiten zzgl. rechtlicher Seiten.

  • 24 Korrekturrunden (Pool, siehe § 9).

  • Umsetzungszeit: 4 Wochen (siehe § 6), mit Priorität in der Bearbeitung.

  • Erweiterte SEO-Struktur für Sichtbarkeit in KI-Modellen und Suchmaschinen, inklusive strukturierter Daten (siehe § 13).

  • 45 Stock-Lizenzen aus der Kataloop-Sammlung sowie die Stockfoto-Garantie (siehe § 12.1).

  • Weitere Sprachen über den Seitentausch nach § 5.5.

  • Digitale Calls nach Bedarf, max. 1 pro Woche (siehe § 16).

§ 5.4 Enterprise Website (ab 11.000 € netto)

Projekte, die über den Umfang des Premium-Pakets hinausgehen, werden als individuelles Angebot („Enterprise Website“) ab 11.000 € (netto) abgewickelt. Typische Gründe sind insbesondere: mehr als 9 Seiten, eine individuelle Anzahl an Korrekturrunden, komplexes Motion Design bzw. komplexe Animationen, eine umfassende Struktur für Sichtbarkeit in KI-Modellen und Suchmaschinen, Texterstellung sowie zusätzliche Services wie individuelle Fotografien oder Grafiken. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und etwaige abweichende Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot; diese AGB gelten ergänzend, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 5.5 Tausch-Optionen (alle Pakete)

(1) Seite gegen Sprache: Für jede zusätzliche Sprache verzichtet der Kunde auf eine gebuchte Seite. Dieser Tausch ist beliebig oft möglich, solange mindestens eine Seite verbleibt. Beispiele: Essential Website mit 2 Seiten in 2 Sprachen; Business Website mit 4 Seiten in 3 Sprachen. Näheres zu Sprachen regelt § 14.

(2) Zwei Seiten gegen KI-Komponente: Zwei gebuchte Seiten können gegen eine KI-Komponente hoher Komplexität getauscht werden. Beispiel: Business Website mit 4 Seiten und einer komplexen KI-Komponente. Näheres zu KI-Komponenten regelt § 13 Abs. 4.

(3) Die Wahl trifft der Kunde im Onboarding (§ 7). Das Kontingent an Stock-Lizenzen nach § 12.1 bleibt vom Tausch unberührt. Die laufenden Hosting-Kosten je zusätzlich aktivierter Sprache nach § 15 bleiben ebenfalls unberührt. Für Seiten, Sprachen oder Komponenten, die über den Paketumfang hinausgehen, gilt § 5.4 (Enterprise Website).

§ 5.6 Mehrwertsteuer

Alle genannten Preise verstehen sich netto. Für Kunden mit Sitz in Deutschland kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Gegenüber Unternehmerkunden mit Sitz im EU-Ausland wird bei Angabe einer gültigen USt-IdNr. ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; die Steuerschuld geht im Reverse-Charge-Verfahren auf den Kunden über. Gegenüber Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird die Leistung ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; eine etwaige Besteuerung richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes.

§ 6 Umsetzungszeiten

Kataloop setzt die Webseite innerhalb der je Paket genannten Umsetzungszeit nach Einsendung des vollständigen Briefings im Kundenportal (§ 7) um. Eingerechnet werden ausschließlich die Bearbeitungszeiten von Kataloop. Zeiten, in denen Kataloop auf Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, etwa auf Texte, Materialien, Feedback oder Freigaben, zählen nicht mit und verlängern die Umsetzungszeit entsprechend. Diese Wartezeiten werden im Kundenportal festgehalten. Die Premium Website wird mit Priorität in der Bearbeitung umgesetzt.

§ 7 Projektablauf (Werkleistung)

Die Zusammenarbeit läuft über das Kataloop Kundenportal ab, das Projektmanagement-Tool von Kataloop (erreichbar unter https://project.kataloop.com/, im Folgenden „Kundenportal“). Über das Kundenportal erfolgen das Onboarding und die Bereitstellung der Projektlinks (Figma-Prototyp und Webflow-Staging-Domain). Darüber hinaus wird jede Seite als eigenes Ticket geführt; innerhalb dieser Tickets findet die projektbezogene Kommunikation statt, und dort werden die Korrekturrunden erfasst.

Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Zahlungseingang. Mit dem Zahlungseingang (bzw. der ersten Rate, § 17) beginnt das Projekt.

  2. Onboarding & Briefing. Der Kunde ist verpflichtet, sein Briefing im Kundenportal einzureichen. Im Onboarding beschreibt er die gewünschten Seiten, trifft die Wahl nach § 5.5 und § 10 und übermittelt gegebenenfalls seine Texte (§ 10).

  3. Design (Desktop). Kataloop gestaltet das Webdesign im Design-Tool Figma, ausschließlich für die Desktop-Ansicht. Mobile Ansichten werden im Design nicht ausgestaltet. Eine gestalterische Ausarbeitung mobiler Ansichten ist über ein individuelles Angebot (Enterprise Website, § 5.4) möglich. Kataloop gestaltet zunächst eine erste Seite; nach dem Feedback des Kunden zu dieser Seite werden die übrigen Seiten gestaltet. Der Kunde erhält bereits zu Beginn der Designphase einen Link zum Figma-Prototyp und kann den Gestaltungsstand fortlaufend einsehen.

  4. Korrekturrunden Design. Der Kunde gibt sein Feedback seitenbezogen über die jeweiligen Tickets im Kundenportal im Rahmen seines Korrekturrunden-Pools (§ 9).

  5. Entwicklung. Nach Freigabe des Designs entwickelt Kataloop die Webseite visuell in Webflow. Der Kunde erhält bereits zu Beginn der Entwicklungsphase einen Link zu einer Webflow-Staging-Domain (webflow.io) und kann den Entwicklungsstand fortlaufend einsehen.

  6. Responsive Views & Test. Zum Abschluss erstellt Kataloop die Breakpoints (Desktop, Tablet, Handy-Querformat, Handy-Hochformat). Der Kunde testet die Webseite und kann im Rahmen seines Korrekturrunden-Pools letzte Korrekturen anbringen, bevor er die finale Abnahme erteilt (§ 9, § 20).

Die Figma- und Staging-Links dienen ausschließlich der laufenden Einsichtnahme. Maßgeblich für den Fristlauf nach § 9 ist allein die Markierung „Design abgeschlossen“ bzw. „Entwicklung abgeschlossen“ im jeweiligen Ticket des Kundenportals, über die der Kunde zusätzlich automatisch per E-Mail informiert wird.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Erfolg des Projekts hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • das Briefing und, sofern er diese Option gewählt hat, die Texte (§ 10) rechtzeitig und vollständig im Kundenportal bereitzustellen;

  • alle für die Umsetzung erforderlichen Materialien, Zugänge und Informationen rechtzeitig zu liefern;

  • auf markierte Design- bzw. Entwicklungsstände innerhalb der Fristen nach § 9 zu reagieren;

  • die Webseite vor der finalen Abnahme ausreichend zu testen (insbesondere alle Funktionen, Buttons, Formulare und Breakpoints) und die Freigabe ausdrücklich zu erteilen (§ 20).

(2) Die gesamte projektbezogene Kommunikation erfolgt über das Kundenportal. Über das Kundenportal hinausgehende Kanäle (z. B. Calls nach § 16) ersetzen die dortige Dokumentation nicht.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, gelten § 9 (Abnahmefiktion) und § 18 (Stillstand) entsprechend.

§ 9 Korrekturrunden, Reaktionsfristen und Abnahmefiktion

§ 9.1 Korrekturrunden-Pool

(1) Je Paket steht ein Pool an Korrekturrunden zur Verfügung: 6 (Essential), 12 (Business) bzw. 24 (Premium). Der Pool gilt gemeinsam für die Design- und die Entwicklungsphase und ist frei auf die Seiten verteilbar.

(2) Eine Korrekturrunde bezieht sich immer auf genau eine Seite. Feedback kann jeweils nur seitenbezogen abgegeben werden; eine gesammelte Rückmeldung zu mehreren Seiten zählt entsprechend als mehrere Korrekturrunden (z. B. Feedback zur Startseite und zur Über-uns-Seite = zwei Korrekturrunden). Die Korrekturrunden werden je Seite im Kundenportal erfasst.

(3) Der verbleibende Stand wird im Kundenportal über einen Zähler angezeigt. Jede über den Pool hinausgehende Korrekturrunde kostet 220 € (netto) und wird gesondert berechnet.

§ 9.2 Reaktionsfristen und Abnahmefiktion

(1) Sobald Kataloop das Design oder die Entwicklung einer Seite abschließt, markiert Kataloop dies im jeweiligen Ticket des Kundenportals; der Kunde wird zusätzlich automatisch per E-Mail informiert. Im Ticket wird die verbleibende Reaktionszeit angezeigt.

(2) Ab dieser Markierung hat der Kunde 14 Tage Zeit (bei der Premium Website: 21 Tage), um auf den markierten Stand zu reagieren, also entweder eine Korrekturrunde im Rahmen seines Pools auszulösen oder den Stand freizugeben.

(3) Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht und benennt er keinen konkreten Mangel, gilt der markierte Design- bzw. Entwicklungsstand der betreffenden Seite als abgenommen (Abnahmefiktion). Auf diese Folge wird der Kunde mit der E-Mail nach Absatz 1 ausdrücklich hingewiesen. Die Frist läuft seitenbezogen je Ticket.

(4) Die Abnahmefiktion dient ausschließlich dazu, einen Projektstillstand zu vermeiden. Kataloop ist nach Eintritt der Abnahmefiktion berechtigt, das Projekt fortzusetzen und fertigzustellen.

§ 10 Texte und Inhalte

(1) Für alle Pakete findet im Kundenportal ein Onboarding statt, in dem der Kunde die Seiten beschreibt. Dabei wählt der Kunde je Projekt eine von zwei Optionen:

  • Texte selbst liefern: Der Kunde übermittelt seine finalen Texte je Seite und Abschnitt im Briefing. Auf Wunsch schlägt Kataloop eine Struktur bzw. Aufteilung der Texte vor.

  • Texte erstellen lassen: Der Kunde beantwortet im Briefing Fragen zu seinem Unternehmen, seinem Angebot und seinen Zielen (Interview). Daraus erstellt Kataloop KI-gestützte Textvorschläge und leitet die Seitenstruktur ab. Der Kunde kann ergänzend eine bestehende Webseite als Referenz benennen oder vorläufige Texte übermitteln.

(2) Auch bei der Option „Texte erstellen lassen“ kann der Kunde jederzeit finale Texte selbst liefern. Änderungen an bereits gestalteten oder entwickelten Texten werden im Rahmen des Korrekturrunden-Pools (§ 9) umgesetzt.

(3) Für KI-gestützte Inhalte und Übersetzungen übernimmt Kataloop keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte vor Veröffentlichung auf Richtigkeit zu prüfen.

(4) Für rechtliche Inhalte (Impressum, Datenschutz, AGB) gilt § 21.

§ 11 Webflow CMS

(1) In allen Paketen ist das Webflow CMS enthalten, über das der Kunde wiederkehrende Inhalte (z. B. Blogartikel, Testimonials, Stellenanzeigen oder Mitarbeiter) auf Wunsch eigenständig pflegen kann.

(2) CMS-Bereiche: Ein CMS-Bereich entspricht einer Webflow-Collection, also einem wiederkehrenden Inhaltstyp wie Blog, Team, Referenzen oder FAQ, mit bis zu 60 Feldern je Eintrag (Felder sind die einzelnen Inhaltsangaben eines Eintrags, z. B. Titel, Text, Bild oder Datum). Die für einen CMS-Bereich genutzte CMS-Template-Seite zählt als Seite im Sinne von § 5; die einzelnen Einträge zählen nicht als eigene Seiten, auch wenn sie eine eigene URL erhalten.

(3) Umfang: Über alle CMS-Bereiche hinweg sind insgesamt bis zu 20.000 Einträge enthalten (Limit des Webflow-Hostings). Ein größerer Umfang ist möglich, führt jedoch zu höheren Hosting-Kosten und wird vorab mit Kataloop abgestimmt.

(4) Befüllung: Kataloop richtet die CMS-Bereiche ein und pflegt je Bereich bis zu 10 Einträge ein. Weitere Einträge übernimmt der Kunde über eine von Kataloop vorbereitete CSV-Vorlage oder eigenständig über seinen Webflow-Zugang. Darüber hinausgehende Einpflege durch Kataloop wird gesondert vereinbart.

§ 12 Bilder, Videos, Icons und Illustrationen

§ 12.1 Stock-Medien aus der Kataloop-Sammlung

(1) Im jeweiligen Paket sind Webseiten-Nutzungslizenzen aus der Kataloop-Stock-Sammlung (Fotos und Videos) ohne Pflicht zur Namensnennung und projektbezogen für das konkrete Webseitenprojekt enthalten:

  • Essential Website: 15 Lizenzen

  • Business Website: 30 Lizenzen

  • Premium Website: 45 Lizenzen

Das Kontingent entspricht 5 Lizenzen je gebuchter Seite und kann vom Kunden frei auf die Seiten verteilt werden. Ein Tausch nach § 5.5 lässt das Kontingent unberührt.

(2) Die Lizenzen decken die Webseiten-Nutzung gemäß den Lizenzbedingungen ab. Wird für ein Redesign einer Webseite mit besonders hohen Zugriffszahlen eine „Unlimited“-Lizenz benötigt, halbieren sich die vorgenannten Mengen (8 / 15 / 23, aufgerundet).

(3) Lifetime-Rabatt: Benötigt der Kunde über das Kontingent hinaus weitere Lizenzen aus der Kataloop-Sammlung, erhält er dauerhaft 50 % Rabatt auf diese Lizenzen. Der Rabatt gilt ab der ersten Zahlung an Kataloop und zeitlich unbeschränkt.

(4) Stockfoto-Garantie (nur Premium): Enthält die Kataloop-Stock-Sammlung keine für das Projekt passenden Motive, erweitert Kataloop die Sammlung innerhalb von 14 Tagen nach Einsendung des Briefings um 50 Motive mit Bezug zur Branche des Kunden, in der Regel abstrakte Studioaufnahmen. Die neuen Motive werden Bestandteil der Stock-Sammlung und stehen dem Kunden im Rahmen seines Kontingents nach Absatz 1 zur Verfügung.

(5) Als Platzhalter kann Kataloop KI-generierte Bilder einsetzen. Kosten für Medien aus externen Bilddatenbanken werden gesondert vereinbart; alternativ stellt der Kunde das gewünschte Bildmaterial selbst bereit.

§ 12.2 Icons, Illustrationen und Grafik-Elemente

Pro Webseitenprojekt sind bis zu 100 Icons, bis zu 50 Illustrationen und bis zu 50 Grafik-Elemente aus der Streamline-Bibliothek enthalten. Eine etwaig erforderliche Webfont-Schriftlizenz ist, sofern von Kataloop vorgeschlagen, inkludiert.

§ 13 Gestaltung, Motion Design, KI-Komponenten und SEO/AEO

(1) Motion Design (alle Pakete): Kataloop setzt nach gestalterischem Ermessen dezente Animationen und Einblendungen um, die das Design unterstützen; hierfür kann auch GSAP als native Webflow-Funktion eingesetzt werden. Der Kunde kann im Briefing Wünsche zu Animationen benennen; Kataloop berücksichtigt sie, soweit sie sich im Rahmen eines dezenten Motion Designs umsetzen lassen. Umfangreichere Animationen sowie komplexes Motion Design werden über ein individuelles Angebot (Enterprise Website, § 5.4) abgebildet.

(2) SEO-Grundstruktur (alle Pakete): Jede Webseite wird mit semantischer HTML-Struktur und sauberem CSS-Code umgesetzt, die die Maschinenlesbarkeit für Suchmaschinen und KI-Modelle gewährleisten. Enthalten sind insbesondere Meta-Titel und Meta-Beschreibungen je Seite, Alt-Texte, Favicon und Webclip-Image, das Indexierungs-Setup (Sitemap.xml, robots.txt, Canonical-Tag, Indexierung erlauben/ablehnen) samt Anbindung an die Google Search Console sowie hreflang bei Mehrsprachigkeit.

(3) Erweiterte SEO-Struktur (Business und Premium): Zusätzlich zur Grundstruktur enthalten sind Open-Graph-Vorschaubilder für geteilte Links, korrektes Lazy- bzw. Eager-Loading der Bilder, eine llms.txt für KI-Crawler sowie bis zu 6 Typen strukturierter Daten nach Schema.org (z. B. Organization/LocalBusiness, BreadcrumbList, FAQPage, Service, Article/BlogPosting oder Product), auf Wunsch dynamisch aus dem CMS generiert. Eine umfassende Struktur, die darüber hinausgeht, wird über ein individuelles Angebot (Enterprise Website, § 5.4) abgebildet.

(4) KI-Komponenten: In allen Paketen sind KI-Komponenten niedriger und mittlerer Komplexität enthalten. Kataloop berücksichtigt sie im Strategie- und Designprozess, soweit sie dem Ziel der Webseite dienen; konkrete Anforderungen teilt der Kunde im Briefing mit. Eine KI-Komponente hoher Komplexität ist über den Tausch von zwei Seiten (§ 5.5) oder ein individuelles Angebot (Enterprise Website, § 5.4) möglich. Die Einordnung der Komplexität erfolgt anhand der auf der Leistungsseite von Kataloop dargestellten Beispiele. Web-Applikationen mit Login-Bereich sind nicht Gegenstand der Festpreis-Pakete.

(5) Kataloop schuldet keine bestimmten Suchmaschinen-Rankings (§ 4 Abs. 2).

§ 14 Sprachen

(1) Die Pakete umfassen die Webseite in einer Sprache. Jede weitere Sprache erhält der Kunde in allen Paketen nach § 5.5: Je weiterer Sprache entfällt eine gebuchte Seite, beliebig oft, solange mindestens eine Seite verbleibt.

(2) Zusätzliche Sprachen werden erst im Schritt der Entwicklung aktiviert und eingefügt. Die Übersetzungen erfolgen KI-gestützt/automatisiert; eine Anpassung der URLs in die jeweilige Sprachversion ist nicht vorgesehen. Für die Richtigkeit KI-gestützter Übersetzungen gilt § 10 Abs. 3. Möchte der Kunde finale Übersetzungen selbst liefern, ist dies jederzeit möglich (eine nachträgliche Änderung kann eine Korrekturrunde verbrauchen).

(3) Die laufenden Kosten je zusätzlich aktivierter Sprache ergeben sich aus § 15.

§ 15 Hosting und Domains

§ 15.1 Hosting

(1) Das Hosting erfolgt über Webflow im Workspace von Kataloop. Eine Wahl zwischen verschiedenen Hosting-Varianten durch den Kunden ist nicht vorgesehen; das Hosting startet auf der Standardstufe und wird bei Bedarf automatisch hochgestuft.

(2) Essential Website: 40 € / Monat bei einer Bandbreitennutzung von bis zu 10 GB. Wird dies überschritten, erfolgt die Hochstufung auf 80 € / Monat bei bis zu 100 GB.

(3) Business und Premium Website: 80 € / Monat bei einer Bandbreitennutzung von bis zu 100 GB, zzgl. 50 € / Monat je zusätzlich aktivierter Sprache.

(4) Alle Hosting-Preise verstehen sich netto. Die Hosting-Gebühr beginnt mit der Live-Schaltung der Webseite.

(5) Information bei Überschreitung: Kataloop wird von Webflow per E-Mail und Dashboard-Hinweis informiert, sobald die Bandbreite überschritten wird. Im ersten Überschreitungsmonat fällt bei Webflow noch keine Mehrgebühr an; erst bei Überschreitung in einem zweiten Monat in Folge erfolgt eine automatische Hochstufung. Kataloop verpflichtet sich, den Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Webflow-Meldung und damit rechtzeitig vor einer automatischen Hochstufung über die anstehende Erhöhung zu informieren.

(6) Bandbreite über 100 GB: Übersteigt die Bandbreitennutzung dauerhaft 100 GB, übernimmt der Kunde das Projekt selbst (Übertragung auf einen eigenen Webflow-Account, siehe § 15.3).

§ 15.2 Export-Option

Solange auf der Webseite weder ein CMS-Bereich noch eine zusätzliche Sprache aktiviert ist, kann Kataloop den Webflow-Code exportieren und dem Kunden als ZIP-Datei zur Nutzung auf einem eigenen Hosting übermitteln. In diesem Fall übernimmt Kataloop keine DNS-Einstellungen. Alternativ kann der Kunde die Webseite weiterhin über Kataloop hosten (§ 15.1) oder die Übertragung innerhalb von Webflow anfordern (§ 15.3). Sobald CMS oder zusätzliche Sprachen genutzt werden, ist ein Export aus technischen Gründen nicht möglich.

§ 15.3 Projektübertragung und Eigentum

(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Projektbetrages verbleibt das Projekt im Eigentum von Kataloop. Erst nach vollständiger Zahlung ist eine Übertragung möglich.

(2) Der Kunde kann die unentgeltliche Übertragung des Projekts auf einen eigenen Webflow-Account anfordern; die Übertragung erfolgt ausschließlich auf Anforderung des Kunden. Bei der Übertragung geht der zu diesem Zeitpunkt laufende Webflow-Site-Plan einschließlich der bereits bezahlten Restlaufzeit auf den Kunden über. Ab der Übertragung führt der Kunde das Hosting direkt über seinen Webflow-Account zu den dort geltenden Konditionen fort.

§ 15.4 Domains und Live-Schaltung

Domains werden ausschließlich vom Kunden beschafft, gehalten und verwaltet. Wünscht der Kunde, dass Kataloop die Live-Schaltung übernimmt, stellt er Kataloop die hierfür erforderlichen Zugänge bereit.

§ 16 Digitale Calls

(1) Essential Website: Enthalten ist ein Kickoff-Call zu Projektbeginn. Weitere Calls sind nicht enthalten.

(2) Business und Premium Website: Enthalten sind ein Kickoff-Call sowie weitere Calls nach Bedarf, höchstens jedoch ein Call pro Woche, soweit sie der Planung und Abstimmung der Umsetzung des beauftragten Projekts dienen, etwa zu Briefing, Seitenstruktur, Design- und Entwicklungsständen oder Freigaben.

(3) Nicht Gegenstand der Calls sind Schulungen und Einführungen (etwa in Webflow oder in die Bearbeitung der Webseite), allgemeine Beratung außerhalb des beauftragten Projekts sowie Support nach der Abnahme. Solche Leistungen werden gesondert vereinbart.

(4) Die Calls dauern jeweils bis zu 60 Minuten, nicht genutzte Wochen werden nicht übertragen, und finden als Google-Meet-Videocall oder, je nach Wunsch, als Telefonat (Handy- oder Festnetznummer) statt. Sagt der Kunde einen Termin ab, vereinbaren die Parteien zeitnah einen Ersatztermin. Für die Dokumentation von Absprachen gilt § 8 Abs. 2.

§ 17 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket (§ 5) und ist grundsätzlich vollständig im Voraus (100 %) zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über den Stripe-Checkout, z. B. per PayPal oder Kreditkarte. Weitere Zahlungsmethoden können angeboten werden.

(2) Zahlung auf Rechnung vorab ist ebenfalls möglich; in diesem Fall wartet Kataloop den Geldeingang ab, bevor das Projekt startet. Der Kunde kann über die Webseite ein Angebot anfordern; die Bankverbindung ist im Angebots-PDF enthalten.

(3) Optionale 50/50-Zahlung: Auf ausdrückliche Anfrage des Kunden (per E-Mail oder Kontaktformular) kann individuell eine zweiteilige Zahlung vereinbart werden: 50 % bei Bestellung und 50 % nach Fertigstellung des Designs. Diese Variante ist nicht über die Online-Buttons automatisiert buchbar und bedarf der vorherigen Absprache.

(4) Zusatzkosten werden gesondert berechnet, etwa für zusätzliche Korrekturrunden (§ 9), das Hosting zusätzlicher Sprachen (§ 15), die Entfernung des Footer-Hinweises (§ 19) oder externe Lizenzen (§ 12).

§ 18 Stornierung, Rücktritt und Stillstand

(1) Storno-Staffel: Storniert der Kunde das Projekt, sind im Falle der Stornierung mindestens 50 % des Projektbetrages nicht erstattungsfähig, da Kapazitäten reserviert und die Arbeiten begonnen wurden. Ab Freigabe des Designs ist der gesamte Projektbetrag (100 %) nicht erstattungsfähig. Bereits über das Pauschalpaket hinaus erbrachte oder beauftragte Zusatzleistungen bleiben in jedem Fall vergütungspflichtig.

(2) Stillstand durch fehlende Mitwirkung: Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungshandlungen (insbesondere Briefing/Texte) trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, kann Kataloop die Leistung nach den §§ 642, 643 BGB behandeln (Entschädigung bzw. Kündigung nach fruchtlosem Fristablauf). Innerhalb des laufenden Projektablaufs greift im Übrigen die Abnahmefiktion nach § 9, sodass das Projekt fortgesetzt und fertiggestellt werden kann, ohne dass es dauerhaft ruht.

(3) Reaktivierungsgebühr: Wird ein zuvor wegen fehlender Mitwirkung in den Stillstand geratenes oder auf Wunsch des Kunden pausiertes Projekt wieder aufgenommen, fällt eine einheitliche Reaktivierungsgebühr von 290 € (netto) an.

§ 19 Nutzungsrechte, Portfolio und Footer-Hinweis

(1) Nutzungsrechte: Kataloop räumt dem Kunden an den im Rahmen des Projekts erstellten Umsetzungen die einfachen, weltweiten und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Das Webdesign wird in seiner Gesamtheit exklusiv für den Kunden erstellt. Einzelne Bestandteile, insbesondere KI-Komponenten, Funktionen, Code-Bausteine und Gestaltungselemente, sind nicht exklusiv; Kataloop darf sie in gleicher oder abgewandelter Form auch in anderen Projekten einsetzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung (§ 15.3). Für Stock-Medien gelten ergänzend die Lizenzbedingungen.

(2) Portfolio- und Referenznutzung: Kataloop und Lydia Dietsch sind berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen sowie Abbildungen der fertiggestellten Webseite (insbesondere Screenshots und Bildschirmvideos) zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, etwa im eigenen Portfolio, auf der Webseite von Kataloop, in sozialen Medien, in Präsentationen und in sonstigen Werbematerialien. Dies umfasst die Nennung des Kunden und die Verwendung seines Logos. Der Kunde räumt Kataloop hierfür ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

(3) Zusicherung des Kunden: Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die Referenznutzung nach Absatz 2 erforderlichen Rechte an den auf der Webseite verwendeten Inhalten verfügt, insbesondere an Fotos, Videos, Grafiken, Schriften und sonstigen Medien, und dass der Referenznutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte (etwa das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen). Diese Zusicherung gilt nicht für Inhalte, die Kataloop selbst erstellt, beigestellt oder lizenziert hat.

(4) Freistellung: Werden gegen Kataloop wegen der Referenznutzung nach Absatz 2 Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt der Kunde Kataloop von diesen Ansprüchen sowie von den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Ansprüche auf einer Verletzung der Zusicherung nach Absatz 3 beruhen und der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(5) Footer-Hinweis: Standardmäßig wird im Footer der Webseite ein dezenter Hinweis auf Gestaltung und Umsetzung durch die Kataloop GmbH mit unauffälliger Verlinkung platziert. Auf Wunsch kann dieser Hinweis gegen eine einmalige Gebühr von 290 € (netto) entfernt werden.

(6) Verzicht auf die Portfolionutzung: Auf Wunsch des Kunden verzichtet Kataloop gegen eine einmalige Gebühr von 990 € (netto) auf die Nutzung des Projekts zu Referenz- und Portfoliozwecken nach Absatz 2. Legt der Kunde ein berechtigtes Vertraulichkeitsinteresse dar, unterbleibt die Referenznutzung auf seinen Wunsch ganz oder teilweise ohne Gebühr.

§ 20 Abnahme

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die fertiggestellte Webseite vor der Abnahme ausreichend zu testen, insbesondere alle Funktionen, Buttons, Formulare und sämtliche Breakpoints, und die Abnahme sodann ausdrücklich zu erteilen.

(2) Erteilt der Kunde innerhalb der Frist nach § 9.2 keine Rückmeldung unter Benennung eines konkreten Mangels, gilt die jeweilige Seite bzw. der jeweilige Stand als abgenommen.

(3) Nach der Abnahme stellt Kataloop die Webseite live (§ 15.4), sofern dies gewünscht ist und die erforderlichen Zugänge vorliegen.

§ 21 Rechtliche Seiten, Cookie-Banner und KI-Inhalte

(1) Keine Rechtsberatung: Kataloop erbringt keine Rechtsberatung. Die Inhalte für Impressum, Datenschutzerklärung und ggf. AGB werden ausschließlich vom Kunden geliefert; Kataloop kann hierfür keine Inhalte bereitstellen. Für diese rechtlichen Seiten erstellt Kataloop keine KI-gestützten Textvorschläge.

(2) Prüfpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte stets auf Richtigkeit zu prüfen, einschließlich etwaiger KI-gestützter Übersetzungen rechtlicher Inhalte. Kataloop übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden gelieferten oder KI-gestützt erzeugten Inhalte.

(3) Cookie-Banner: Das Management eines Cookie-Banners übernimmt der Kunde selbst; er übermittelt das hierfür erforderliche Skript an Kataloop. Alternativ wird auf einen Cookie-Banner verzichtet. Werden nicht-essenzielle Skripte gewünscht, sind diese vom Kunden bereitzustellen.

§ 22 Gewährleistung und Mängelbeseitigung

(1) Kataloop gewährleistet, dass das abgenommene Werk zum Zeitpunkt der Abnahme dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Etwaige zu diesem Zeitpunkt vorhandene Mängel (z. B. nicht funktionierende Buttons, fehlerhafte Verlinkungen oder Darstellungsfehler auf einem Breakpoint) beseitigt Kataloop im Rahmen der Nacherfüllung.

(2) Die Frist für die Mängelbeseitigung beträgt 6 Monate ab Abnahme. Sie umfasst ausschließlich die Beseitigung echter, bereits bei Abnahme vorhandener Mängel. Sie begründet keinen Anspruch auf nachträgliche Änderungs- oder Gestaltungswünsche; solche Wünsche, die nach der Freigabe geäußert werden, sind über ein gesondertes, kostenpflichtiges Angebot abzubilden.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind insbesondere Mängel, die auf eigenen Änderungen des Kunden, auf Inhalten oder Materialien des Kunden, auf Drittsoftware oder auf Aktualisierungen der Webflow-Plattform beruhen.

(4) Der Kunde ist gehalten, im Rahmen seiner Test- und Reaktionsobliegenheiten (§ 8, § 20) bereits während der Umsetzungszeit Mängel zu rügen.

§ 23 Haftung

(1) Kataloop haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Für vom Kunden gelieferte oder KI-gestützt erzeugte Inhalte sowie für rechtliche Inhalte gilt ergänzend § 21.

§ 24 Vertraulichkeit und Datenschutz

Kataloop behandelt alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsabwicklung. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet; Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin.

Stand: 31. August 2026