Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kataloop GmbH für Monatspreis-Zusammenarbeit

1. Präambel

Kataloop ist eine Kreativagentur aus Berlin, die die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung hochwertiger Webseiten mit Webflow mit grafischen Leistungen sowie der Produktion professioneller Foto- und Videoaufnahmen verbindet. Unsere exklusive Stock-Sammlung bietet darüber hinaus Medien für unterschiedlichste Nutzungszwecke an. Wenn auf Monatspreis-Basis beauftragt wird, erhalten unsere Kunden maximale Flexibilität bei der Durchführung dieser Dienstleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Kataloop und unseren Kunden und bilden die Grundlage für alle angebotenen Leistungen.

Für Projekte zum Festpreis gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Festpreis-Webseiten. Für den Erwerb von Stock-Medien gelten ergänzend die Lizenzbedingungen.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Kataloop GmbH (im Folgenden „Kataloop“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“). Kunden im Sinne dieser AGB können nur Unternehmer, juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Minderjährigen ist die Nutzung nicht gestattet. Die AGB gelten für die Pläne „Business“, „Business+“ und „Maintenance“ und finden auf sämtliche Dienstleistungen Anwendung, die Kataloop im Rahmen der Zusammenarbeit erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Kataloop hat ihnen ausdrücklich zugestimmt.

3. Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist:
Kataloop GmbH
Kuglerstraße 16
10439 Berlin
E-Mail: hello@kataloop.com

vertreten durch die Geschäftsführerin Lydia Dietsch.

4. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung kreativer Dienstleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit auf Monatspreis-Basis. Der Vertrag ist als Dienstleistungsvertrag ausgestaltet, bei dem Kataloop sich zur Erbringung der vereinbarten kreativen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet, ohne dabei einen konkreten Erfolg zu schulden. Der Erfolg des Projekts hängt auch von der aktiven Mitwirkung des Kunden und ggf. weiterer Beteiligter des Kundenteams ab. Die aktuelle Liste der angebotenen Dienstleistungen ist unter den Umsetzungszeiten abrufbar und bildet die Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Kunde kann zwischen den Plänen „Business“ und „Business+“ wählen, die jeweils unterschiedliche Leistungsumfänge bieten. Zusätzlich ist der Plan „Maintenance“ verfügbar:

  • Business (4.990 € netto monatlich): Dieser Plan eignet sich für Kunden, die eine professionelle Webseite umsetzen oder ein Redesign durchführen möchten und für die nicht-exklusive Nutzungsrechte an individuell produzierten Fotos oder Videos ausreichend sind.

  • Business+ (7.490 € netto monatlich): Dieser Plan bietet einen erweiterten Leistungsumfang, einschließlich höherer Kontingente für Hosting, Stock-Medien und Requisiten, zusätzlicher gestalterischer Aufgaben wie Logo-Design oder Druckmedien, Web-Applikationen mit Login-Bereich sowie exklusiver Nutzungsrechte an individuell produzierten Foto- und Videoinhalten.

  • Maintenance (490 € netto monatlich): Dieser Plan ermöglicht kleinere, fortlaufende Anpassungen und deckt weiterhin laufende Kosten und Ressourcen. Er steht Bestandskunden offen, die mindestens einen Monat im Business oder Business+ Plan waren, sowie Kunden, die ein Festpreis-Projekt mit Kataloop umgesetzt haben.

5. Leistungserbringung

Kataloop erbringt die vereinbarten Dienstleistungen entsprechend der definierten Umsetzungszeiten. Diese Umsetzungszeiten sind als Richtwerte zu verstehen und können im Rahmen des rechtlich Zulässigen angepasst werden, insbesondere bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder durch äußere Umstände bedingten Verzögerungen, wie etwa Verzögerungen, die durch das verspätete Bereitstellen von Materialien oder Feedback durch den Kunden entstehen. Der Kunde kann vor Beginn einer Aufgabe eine zeitliche Einschätzung von Kataloop anfordern, um die voraussichtliche Bearbeitungsdauer besser einzuplanen, insbesondere wenn unklar ist, ob es sich um eine komplexere Aufgabe handelt oder um eine Aufgabe, die dort nicht aufgeführt ist. Aufgaben werden über das Kataloop Kundenportal übermittelt und dokumentiert, das Projektmanagement-Tool von Kataloop (erreichbar unter https://project.kataloop.com/, im Folgenden „Kundenportal“). Kataloop ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, bleibt jedoch verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

Zum Leistungsumfang gehören auch KI-Komponenten aller Komplexitätsstufen, einschließlich hoher Komplexität, soweit sie in den Umsetzungszeiten abgebildet sind oder ihr Aufwand vorab eingeschätzt wurde. Web-Applikationen mit Login-Bereich (z. B. interne Tools mit Anmeldung) sind dem Business+ Plan vorbehalten.

6. Leistungsumfang der Monatspläne

6.1 Business Plan

6.1.1 Dienstleistungen und Aufgaben: Der Business-Plan deckt alle grundlegenden Dienstleistungen ab, welche bei den Umsetzungszeiten gelistet sind. Aufgaben mit „+“-Label sind in diesem Plan nicht enthalten.

6.1.2 Kontingent für die Stock-Medien von Kataloop: Der Business-Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 250 € für den Erwerb von Fotos und Videos aus der Kataloop Stock-Kollektion. Das Kontingent wird monatlich als 34 Tage gültiger Gutschein bereitgestellt, der beim Checkout für Stock-Medien genutzt werden kann. Nicht genutztes Kontingent verfällt nach Ablauf dieser 34 Tage.

6.1.3 Kontingent für Hosting, Ressourcen, Requisiten und externe Stockmedien: Der Business-Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 250 € für zusätzliche Kosten, die während der Zusammenarbeit entstehen. Das umfasst die Webflow-Gebühren für das Hosting Ihrer Webseite (falls diese in Kataloops Workspace liegen), die Nutzung externer Ressourcen wie beispielsweise Schriftlizenzen (falls diese von Kataloop vorgeschlagen wurden) oder spezifische Komponenten für Ihre Webseite, Requisiten für individuelle Foto- oder Videoshootings oder externe Stock-Medien. Ausgenommen sind Domain-Kosten, da Kataloop empfiehlt, dass der Kunde seine Domain selbst registriert und verwaltet.

6.1.4 Studioaufnahmen und Rechte an Medien: Im Business-Plan hat der Kunde die Möglichkeit, individuelle Foto- und Videoaufnahmen zu beauftragen, welche sich aus Arbeitszeit und Nutzungslizenz zusammensetzen. Der zeitliche Aufwand für die Erstellung dieser Medien wird über die definierten Umsetzungszeiten gedeckt. Im Business Plan sind einfache Nutzungsrechte ohne Pflicht der Namensnennung, inklusive „Unlimited/Resale“-Option für Social Media, Newsletter, Präsentationen, Webseiten und Apps inklusive (siehe Lizenzbedingungen § 5 (4): „Soziale Medien, Präsentationen, Newsletter“ und „Webseiten, Apps“). Weitere Nutzungsrechte kann der Kunde bei Bedarf über das in 6.1.2 definierte Kontingent erwerben. Auf Anfrage kann der Kunde zudem exklusive Nutzungsrechte erwerben. Ohne exklusive Rechte behält Kataloop das Recht, die Medien auch an Dritte zu lizenzieren. Markenspezifische Elemente wie Logos werden zu diesem Zweck entfernt. Exklusive Nutzungsrechte können wahlweise zeitlich befristet oder zeitlich unbeschränkt erworben werden. Eine exklusive Nutzungslizenz mit einer Laufzeit von zwei Jahren ist für 990 € (netto) je Medium oder Medienserie aus demselben konzeptionellen Zusammenhang erhältlich. Ein vollständiges Buyout für eine zeitlich unlimitierte, exklusive Nutzung ist für 2.990 € (netto) erhältlich. Exklusive Rechte erlauben die Nutzung in sämtlichen in den Lizenzbedingungen definierten Nutzungsarten.

6.1.5 Namensnennung auf der Webseite: Standardmäßig wird im Footer der vom Kunden in Auftrag gegebenen Webseite dezent „Realisiert von Kataloop“ (o.ä.) mit Link zur Kataloop-Webseite vermerkt. Auf Anfrage kann diese Info gelöscht werden.

6.1.6 Videocalls: Ein optionaler 60-minütiger Kickoff-Call sowie optionale Abstimmungs-Calls im Zwei-Wochen-Rhythmus sind enthalten. Die laufende Kommunikation erfolgt über das Kundenportal.

6.2 Business+ Plan

6.2.1 Dienstleistungen und Aufgaben: Der Business+ Plan deckt alle Dienstleistungen ab, welche bei den Umsetzungszeiten gelistet sind, auch die mit dem kleinen „+“-Label. Eingeschlossen sind zudem Web-Applikationen mit Login-Bereich (z. B. interne Tools mit Anmeldung), soweit ihr Aufwand in den Umsetzungszeiten abgebildet ist oder vorab eingeschätzt wurde.

6.2.2 Kontingent für Stock-Medien: Der Business+ Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 750 € zur Nutzung der Kataloop Stock-Kollektion für Fotos und Videos. Dieses Kontingent wird dem Kunden als 34 Tage gültiger Gutschein bereitgestellt, der beim Checkout für Stock-Medien eingelöst werden kann. Nicht genutztes Kontingent verfällt nach Ablauf der 34 Tage.

6.2.3 Kontingent für Hosting, Ressourcen, Requisiten und externe Stockmedien: Der Business+ Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 750 € für zusätzliche Kosten, die während der Zusammenarbeit entstehen. Das umfasst die Webflow-Gebühren für das Hosting Ihrer Webseite (falls diese in Kataloops Workspace liegen), die Nutzung externer Ressourcen wie beispielsweise Schriftlizenzen (falls diese von Kataloop vorgeschlagen wurden) oder spezifische Komponenten für Ihre Webseite, Requisiten für individuelle Foto- oder Videoshootings oder externe Stock-Medien. Ausgenommen sind Domain-Kosten, da Kataloop empfiehlt, dass der Kunde seine Domain selbst registriert und verwaltet.

6.2.4 Exklusive Nutzungslizenz für Studioaufnahmen: Im Rahmen des Business+ Plans räumt Kataloop dem Kunden ein weltweites, zeitlich auf zwei Jahre beschränktes ausschließliches Nutzungsrecht an den innerhalb der Zusammenarbeit erstellten Fotografien und Videos ein. Dieses Recht umfasst das Vervielfältigen und öffentliche Zugänglichmachen der Medien gemäß den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts (§ 31 UrhG). Der Kunde ist berechtigt, die Medien uneingeschränkt kommerziell zu verwenden, einschließlich der Nutzung in Social Media, auf Webseiten, in Apps, im Internet, in Kampagnen, Werbung, Fernsehen, Broadcast, TV sowie innerhalb von Druckprodukten. Die Nutzung der Medien ist dabei für die Dauer von zwei Jahren uneingeschränkt und weltweit gestattet. Kataloop verzichtet auf die Urhebernennung bei der Nutzung, sodass der Kunde die Medien ohne Hinweis auf Kataloop verwenden kann.

Der Kunde erhält ferner die Resale-Option: Dieses erweiterte Recht erlaubt ihm, die Medien innerhalb weiterverkäuflicher Inhalte zu verwenden, wobei die Medien als eigenständiges Produkt nicht vertrieben werden dürfen; sie müssen Teil eines anderen Produktes sein. Die zweijährige Frist für das exklusive Nutzungsrecht beginnt mit der Zusendung der Medien, unabhängig davon, ob im Anschluss noch eine weitere Bearbeitung durch Kataloop erfolgt. Nach Ablauf der zweijährigen Exklusivlizenz hat der Kunde die Möglichkeit, das Nutzungsrecht gegen eine Gebühr zu verlängern oder ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht („Buyout“) zu erwerben. Die Verlängerung der exklusiven Rechte um jeweils zwei Jahre ist für 990 € (netto) je Medium oder Medienserie möglich, während ein vollständiges Buyout für eine einmalige Zahlung von 2.990 € (netto) pro Medium oder Medienserie erworben werden kann.

Solange der Kunde eine laufende Exklusivlizenz besitzt, vergibt Kataloop keine weiteren Lizenzen an den betreffenden Medien. Enthalten die Medien markenspezifische Elemente wie Logos des Kunden, werden diese nach Ablauf der Exklusivlizenz aus den Medien entfernt. Anschließend ist Kataloop berechtigt, die bereinigten Medien weiter zu lizenzieren.

6.2.5 Namensnennung auf der Webseite: Standardmäßig wird im Footer der vom Kunden in Auftrag gegebenen Webseite dezent „Realisiert von Kataloop“ (o.ä.) mit Link zur Kataloop-Webseite vermerkt. Auf Anfrage kann diese Info gelöscht werden.

6.2.6 Videocalls: Ein optionaler Kickoff-Call sowie optionale wöchentliche Abstimmungs-Calls mit einer Dauer von jeweils bis zu 60 Minuten sind enthalten. Die laufende Kommunikation erfolgt über das Kundenportal.

6.3 Maintenance Plan

6.3.1 Dienstleistungen und Aufgaben: Der Maintenance Plan deckt ein Kontingent von 3 Arbeitstagen laut Umsetzungszeiten ab für reduzierte, aber fortlaufende Anpassungen.

6.3.2 Kontingent für Stock-Medien: Der Maintenance Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 100 € zur Nutzung der Kataloop Stock-Kollektion für Fotos und Videos. Dieses Kontingent wird dem Kunden als 34 Tage gültiger Gutschein bereitgestellt, der beim Checkout für Stock-Medien eingelöst werden kann. Nicht genutztes Kontingent verfällt nach Ablauf der 34 Tage.

6.3.3 Kontingent für Hosting, Ressourcen, Requisiten und externe Stockmedien: Der Maintenance Plan umfasst ein monatliches Kontingent von 100 € für zusätzliche Kosten, die während der Zusammenarbeit entstehen. Das umfasst die Webflow-Gebühren für das Hosting Ihrer Webseite (falls diese in Kataloops Workspace liegen), die Nutzung externer Ressourcen wie beispielsweise Schriftlizenzen (falls diese von Kataloop vorgeschlagen wurden) oder spezifische Komponenten für Ihre Webseite, Requisiten für individuelle Foto- oder Videoshootings oder externe Stock-Medien. Ausgenommen sind Domain-Kosten, da Kataloop empfiehlt, dass der Kunde seine Domain selbst registriert und verwaltet.

6.3.4 Studioaufnahmen und Rechte an Medien: Die Regelungen gemäß Ziffer 6.1.4 gelten entsprechend, wobei Verweise auf Ziffer 6.1.2 als Verweise auf Ziffer 6.3.2 zu verstehen sind.

6.3.5 Kommunikation: Die laufende Kommunikation erfolgt über das Kundenportal.

7. Nutzungsrechte an Webseiten und Umsetzungen

Kataloop räumt dem Kunden an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Umsetzungen die einfachen, weltweiten und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Das Webdesign wird in seiner Gesamtheit exklusiv für den Kunden erstellt. Einzelne Bestandteile, insbesondere KI-Komponenten, Funktionen, Code-Bausteine und Gestaltungselemente, sind nicht exklusiv; Kataloop darf sie in gleicher oder abgewandelter Form auch in anderen Projekten einsetzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der bis dahin fälligen Vergütung. Für individuell produzierte Foto- und Videoaufnahmen gilt Ziffer 6, für Stock-Medien gelten ergänzend die Lizenzbedingungen.

8. Portfolio- und Referenznutzung

8.1 Referenznutzung: Kataloop und Lydia Dietsch sind berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen sowie Abbildungen der erstellten Arbeiten (insbesondere Screenshots und Bildschirmvideos) zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, etwa im eigenen Portfolio, auf der Webseite von Kataloop, in sozialen Medien, in Präsentationen und in sonstigen Werbematerialien. Dies umfasst die Nennung des Kunden und die Verwendung seines Logos. Der Kunde räumt Kataloop hierfür ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Legt der Kunde ein berechtigtes Vertraulichkeitsinteresse dar, unterbleibt die Referenznutzung auf seinen Wunsch ganz oder teilweise.

8.2 Zusicherung des Kunden: Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die Referenznutzung nach Ziffer 8.1 erforderlichen Rechte an den in den Arbeiten verwendeten Inhalten verfügt, insbesondere an Fotos, Videos, Grafiken, Schriften und sonstigen Medien, und dass der Referenznutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte (etwa das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen). Diese Zusicherung gilt nicht für Inhalte, die Kataloop selbst erstellt, beigestellt oder lizenziert hat.

8.3 Freistellung: Werden gegen Kataloop wegen der Referenznutzung nach Ziffer 8.1 Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt der Kunde Kataloop von diesen Ansprüchen sowie von den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Ansprüche auf einer Verletzung der Zusicherung nach Ziffer 8.2 beruhen und der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

9. Projektübertragung und Hosting

Webseiten werden über Webflow im Workspace von Kataloop gehostet; die laufenden Webflow-Gebühren werden über das Kontingent nach Ziffer 6 gedeckt. Der Kunde kann jederzeit die unentgeltliche Übertragung des Projekts auf einen eigenen Webflow-Account anfordern; die Übertragung erfolgt ausschließlich auf Anforderung des Kunden. Bei der Übertragung geht der zu diesem Zeitpunkt laufende Webflow-Site-Plan einschließlich der bereits bezahlten Restlaufzeit auf den Kunden über. Ab der Übertragung führt der Kunde das Hosting direkt über seinen Webflow-Account zu den dort geltenden Konditionen fort. Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde alternativ in den Maintenance Plan wechseln, über den Hosting und kleinere Anpassungen fortgeführt werden.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus und richtet sich nach dem gewählten Plan. Etwaige Zusatzkosten, etwa für exklusive Nutzungslizenzen oder bei Überschreitung der enthaltenen Kontingente, werden gesondert berechnet.

Alle genannten Preise verstehen sich netto. Für Kunden mit Sitz in Deutschland kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Gegenüber Unternehmerkunden mit Sitz im EU-Ausland wird bei Angabe einer gültigen USt-IdNr. ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; die Steuerschuld geht im Reverse-Charge-Verfahren auf den Kunden über. Gegenüber Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird die Leistung ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; eine etwaige Besteuerung richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes.

Alle Zahlungen werden sicher über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Kunde kann aus verschiedenen Zahlungsmethoden wählen, darunter Apple Pay, Google Pay, PayPal, Link, Giropay sowie gängige Kredit- und Debitkarten wie Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club und weitere.

11. Pflichten des Kunden

Der Erfolg der Dienstleistungen hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Die folgenden Punkte sind durch den Kunden zu erfüllen, um eine reibungslose Erbringung der Leistungen zu gewährleisten:

11.1 Aufgabenverwaltung: Der Kunde verpflichtet sich, die Aufgaben eigenständig im Kanban-Board des Kundenportals zu erstellen und kontinuierlich zu pflegen. Kataloop übernimmt nur die im Kundenportal hinterlegten Aufgaben zur Bearbeitung.

11.2 Offene Aufgaben: Sollten keine offenen Aufgaben im Kundenportal existieren, ist Kataloop nicht verpflichtet, weitere Dienstleistungen zu erbringen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

11.3 Feedback: Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßiges Feedback zu geben, um den Fortschritt der Dienstleistungen zu unterstützen. Bei Verzögerungen durch ausbleibendes Feedback übernimmt Kataloop keine Haftung für die zeitliche Verzögerung.

11.4 Bereitstellung von Materialien: Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Texte, die für die Ausführung der Aufgaben erforderlich sind. Verzögerungen bei der Bereitstellung dieser Texte können die termingerechte Ausführung der Dienstleistung beeinträchtigen. Dies gilt entsprechend auch für Grafiken und sonstige Medien, sofern diese nicht von Kataloop selbst erstellt werden.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden, wobei die Kündigung zum Ende des laufenden Monatszyklus wirksam wird. Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Monat werden im Falle einer ordentlichen Kündigung nicht erstattet. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über das Portal des Zahlungsdienstleisters Stripe. Der Zugang erfolgt über die E-Mail-Adresse, mit der das Abonnement bei Kataloop abgeschlossen wurde.

13. Rechtliche Seiten, Cookie-Banner und KI-Inhalte

13.1 Keine Rechtsberatung: Kataloop erbringt keine Rechtsberatung. Die Inhalte für Impressum, Datenschutzerklärung und ggf. AGB werden ausschließlich vom Kunden geliefert; Kataloop kann hierfür keine Inhalte bereitstellen. Für diese rechtlichen Seiten erstellt Kataloop keine KI-gestützten Textvorschläge.

13.2 Prüfpflicht: Für KI-gestützte Inhalte und Übersetzungen übernimmt Kataloop keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte vor Veröffentlichung auf Richtigkeit zu prüfen. Kataloop übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden gelieferten oder KI-gestützt erzeugten Inhalte.

13.3 Cookie-Banner: Das Management eines Cookie-Banners übernimmt der Kunde selbst; er übermittelt das hierfür erforderliche Skript an Kataloop. Alternativ wird auf einen Cookie-Banner verzichtet. Werden nicht-essenzielle Skripte gewünscht, sind diese vom Kunden bereitzustellen.

14. Haftung

Kataloop haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15. Vertraulichkeit und Datenschutz

Kataloop behandelt alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsabwicklung. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet; Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin.

Stand: 31. August 2026